Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.
Beschreibung
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Personal/ Allgemeine Verwaltung/ Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Conny Schulz (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Gadebusch
Empfänger: Amt Gadebusch
IBAN: DE02 1405 1000 1000 0500 64
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern