Begrüßungsgeld Auszahlung
Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.
Beschreibung
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Amt Laage
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Günter Schink (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern