Begrüßungsgeld Auszahlung

    Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

    Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.

    Beschreibung

    Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

    zuständige Stelle

    Ämter und Gemeinden

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

    Ansprechpartner

    Amt Seenlandschaft Waren - Tourismus/ Kultur/ Beschaffung

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 4

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Mitnutzung bei Rewe
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03991 628122

    Telefon Festnetz: 03991 6280

    E-Mail: poststelle@amt-slw.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de