Auskunft zum Denkmal beantragen
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Untere Denkmalschutzbehörde
Ansprechpartner
Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V):
- Führen der Denkmallisten des Landkreises für Baudenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale, i. d. Z. Benachrichtigung der Denkmaleigentümer und Gemeinden gem. § 5 DSchG M-V
- Ausweisung von Denkmalbereichen durch Rechtsverordnung gem. § 5 Abs. 3 DSchG M-V
- Denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Denkmalen gem. § 7 Abs. 1 DSchG M-V sofern sie nicht Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen, z. B. Baugenehmigung, § 7 Abs.6 DSchG
- Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde - Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) Anhörung und Einvernehmen
- Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren sowie als TÖB im Bauleitplanverfahren
- Anzeigestelle für Denkmalfunde einschließlich Bodendenkmale gem. § 11 DSchG M-V
- Beratung in allen Denkmalfragen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 26 DSchG M-V
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr S. Güll (Fachgebietsleitung FD-Service und Denkmalschutzbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6312
Fax: +49 3841 3040-86312
E-Mail: S.Guell@nordwestmecklenburg.de
Frau J. Ahlert (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Neukloster-Warin, Amt Neuburg, Insel Poel, Amt Klützer Winkel, Amt Grevesmühlen-Land (inkl. Stadt Grevesmühlen))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6318
Fax: +49 3841 3040-86318
E-Mail: J.Ahlert@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Michaelis (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde)
Herr J. Parschau (Sachbearbeiter Untere Denkmalschutzbehörde)
Frau D. Rickmann (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Lützow-Lübstorf, Amt Schönberger Land, Amt Rehna, Amt Gadebusch, Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen)
Frau N. Müller (Sachbearbeiterin steuerrechtliche Bescheinigungen, Widersprüche, Ordnungsverfügungen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6362
Fax: +49 3841 3040-86362
E-Mail: N.Mueller@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
- Bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021
Stichwörter
Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis