Auskunft zum Denkmal beantragen
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Untere Denkmalschutzbehörde
Ansprechpartner
Für Wismar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
- Bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2021
Stichwörter
Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis