Zulassung, Änderung und Rücknahme des Landtagswahlvorschlags beantragen
Weist ein Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag ganz oder teilweise zurück, so kann jede Vertrauensperson des zurückgewiesenen Wahlvorschlages, die Kreiswahlleitung und die Landeswahlleitung bis zum 45. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr Beschwerde erheben.
Beschreibung
Der zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss für die Landesliste beziehungsweise Kreiswahlausschuss für den Kreiswahlvorschlag) entscheidet spätestens am 52. Tag vor der Wahl in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge sind zu der Sitzung einzuladen und erhalten vor der Entscheidung des Wahlausschusses die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der zuständige Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und die mit diesen zusammen eingereichten Unterlagen. Tatsachen, die dem Wahlausschuss zuverlässig bekannt oder die offenkundig sind, können jedoch von ihm berücksichtigt werden.
Der Wahlausschuss weist Wahlvorschläge zurück, die verspätet eingegangen sind oder den sonstigen Rechtsvorschriften nicht entsprechen.
Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nur vor, wenn er
- die nach § 16 Absatz 7 und § 55 Absatz 5 LKWG M-V erforderlichen Unterschriften trägt und
- den Wahlvorschlagsträger und die Person der benannten Bewerberinnen oder Bewerber eindeutig bezeichnet und
- die Ausfertigung der Niederschrift nach § 16 Absatz 5 LKWG M-V und die Zustimmung nach § 16 Absatz 3 LKWG M-V sowie etwa nach § 16 Absatz 4 LKWG M-V erforderliche eidesstattliche Versicherungen enthält.
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr) geändert werden. Ein Wahlvorschlag kann zurückgenommen werden, solange noch nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Wahlvorschlags ist jede Änderung ausgeschlossen. Jede Änderung oder Rücknahme bedarf übereinstimmender Erklärungen der Vertrauenspersonen. Wahlvorschläge für die Landtagswahl können bis zur Zulassung geändert oder zurückgenommen werden. Diese Erklärungen sind der zuständigen Wahlleitung (Landeswahlleitung bzw. Kreiswahlleitung) gegenüber schriftlich abzugeben und können nicht widerrufen werden. Ein Wahlvorschlag, der nach § 55 Absatz 5 LKWG M-V von mindestens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet wurde, kann auch von der Mehrheit der Unterzeichnenden durch gemeinsame schriftliche Erklärung zurückgenommen werden.
zuständige Stelle
Für die Zulassung von Wahlvorschlägen ist in Mecklenburg-Vorpommern der Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse zuständig.
Bei Änderung und Rücknahme sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge bzw. Unterzeichner des Wahlvorschlages zuständig.
Zuständigkeit
Landeswahlleitung M-V und Kreiswahlleitungen
Ansprechpartner
Amt Woldegk
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Reimann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 03963 256512
E-Mail: s.reimann@amt-woldegk.de
Herr Balzer (Leiter Bauamt)
Telefon Festnetz: 03963 256518
E-Mail: M.Balzer@amt-woldegk.de
Frau Riesner
Telefon Festnetz: 03963 256550
E-Mail: Ch.Riesner@amt-woldegk.de
Herr Dirk Nebe
Telefon Festnetz: 03963 256517
E-Mail: D.Nebe@amt-woldegk.de
Frau Bärbel Friese (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256537
E-Mail: B.Friese@amt-woldegk.de
Frau Pape
Telefon Festnetz: 03963 256519
E-Mail: L.Pape@amt-woldegk.de
Frau Kerstin Lütge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256552
E-Mail: K.Luetge@amt-woldegk.de
Frau Ruthenberg
Telefon Festnetz: 03963 256520
E-Mail: A.Ruthenberg@amt-woldegk.de
Herr Wallitt
Telefon Festnetz: 03963 256526
E-Mail: R.Wallitt@amt-woldegk.de
Herr Alf Reuter (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03963 256522
E-Mail: A.Reuter@amt-woldegk.de
Frau Nadine Moritz-Deutschländer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256532
Frau Karola Kroll (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 2565036
E-Mail: k.kroll@amt-woldegk.de
Frau Gunhild Wosny (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256528
E-Mail: g.wosny@amt-woldegk.de
Frau Veronika Ramp (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256516
E-Mail: v.ramp@amt-woldegk.de
Frau Anke Otto-Knauft (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256521
E-Mail: a.otto@amt-woldegk.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Jede Änderung oder Rücknahme bedarf der übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen der Vertrauenspersonen. Wenn bei Einzelbewerbungen keine zweite Vertrauensperson bezeichnet wurde, bedarf es nur der Erklärung der Einzelbewerberin oder des Einzelbewerbers.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Weist ein Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag ganz oder teilweise zurück, so kann jede Vertrauensperson des zurückgewiesenen Wahlvorschlages, die Kreiswahlleitung und die Landeswahlleitung bis zum 45. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr Beschwerde erheben.
Fristen
Zulassung:
Der zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss bzw. Kreiswahlausschuss) entscheidet spätestens am 52. Tag vor der Wahl in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge (Landeslisten bzw. Kreiswahlvorschläge).
Änderung:
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr) geändert werden.
Rücknahme:
Ein Wahlvorschlag kann zurückgenommen werden, solange noch nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022
Stichwörter
Zulassung, Rücknahme, Änderung, Vertrauensperson, Parteien, Wahlvorschlag, Bewerber, Wahlleitung, Wahlausschuss