Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Einsicht gewähren

    Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen

    Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

    Beschreibung

    Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden oder die Ämter zuständig. 

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Meldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 41

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Führungszeugnis, Meldestelle, Meldewesen, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten, Passwesen, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2020 (von: Wegener, Sylvia)

    Technisch geändert am 12.12.2024 (von: Timm, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
    Der schriftliche Berichtigungsantrag ist ab dem 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Wahlbezirk, Wohnung, Eintragung, Wahlen, Wahleberechtigungen, Landtagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)