Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen
Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.
Beschreibung
Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden oder die Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.
Ansprechpartner
Meldewesen
Beschreibung
Aufgaben
- Personalausweis beantragen
- Meldung eines verlorenen Personalausweises
- Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
- Reisepass beantragen
- Kinderreisepass beantragen
- An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
- Ummeldung anderer Wohnsitz
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Beglaubigungen Dokumente
- Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
- Steueridentifikationsnummer erfragen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten
Leitender Verwaltungsbeamter
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Gemeindewahlleiter, Leitender Verwaltungsbeamter
Formulare
keine
Voraussetzungen
Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Fristen
Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
Der schriftliche Berichtigungsantrag ist ab dem 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022
Stichwörter
Wahlbezirk, Wohnung, Eintragung, Wahlen, Wahleberechtigungen, Landtagswahl