Eine Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
Sind Daten im Wählerverzeichnis unrichtig, kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.
Beschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist einen Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden oder die Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde.
Ansprechpartner
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
Stützen sich Anträge auf Tatsachenbehauptungen, die nicht offenkundig sind, so haben die Antragstellenden die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Voraussetzungen
Wahlberechtigung für die Landtagswahl
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist einen Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde stellen.
Fristen
Innerhalb der Einsichtsfrist (20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten) kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ist eine Person zu Unrecht nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen und ist eine Ergänzung nicht mehr möglich, so erhält sie auf Antrag einen Wahlschein.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022
Stichwörter
Eintragung, Wohnung, Wahleberechtigungen, Wahlbezirk