Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
Beschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sin die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden sowie die Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde.
Ansprechpartner
50 Wirtschaftsamt
Aktuelles
Wirtschaftsförderung Breitbandausbau Netzwerk Tourismus Öffentlichkeitsarbeit Kommunales Ehrenamt und Vereine Repräsentationen und Kultur Schieds-und Schöffenwesen Wahlen zentrale Vergabestelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
E-Mail: wirtschaftsamt@amt-crivitz.de(Kontakt mit dem Wirtschaftsamt aufnehmen)
E-Mail: vergabe@amt-crivitz.de(Kontakt mit der Vergabestelle aufnehmen)
E-Mail: wahlen@amt-crivitz.de(Kontakt zum Thema Wahlen aufnehmen)
E-Mail: presse@amt-crivitz.de(Kontakt zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Internet
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde über einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis an den Gemeindewahlausschuss ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlbehörde einzureichen.
Fristen
Für Eintragung auf Antrag:
Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022