Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
Beschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sin die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden sowie die Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde.
Ansprechpartner
Amt Güstrow-Land
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch:      geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Amt Güstrow-land
Empfänger: Amt Güstrow-land
IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow
Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch:      geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde über einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis an den Gemeindewahlausschuss ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlbehörde einzureichen.
Fristen
Für Eintragung auf Antrag:
Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022