Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
Beschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sin die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden sowie die Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadt Teterow - Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Kontakt
Kontaktperson
Frau R. Martens
Hausanschrift
Fax: 03996 1278-75
Telefon Festnetz: 03996 1278-55
E-Mail: r.martens@teterow.de
E-Mail: wahlen@teterow.de
Frau N. Warkentin
Frau C. Zeipper
Hausanschrift
Fax: 03996 1278-59
Telefon Festnetz: 03996 1278-18
E-Mail: c.zeipper@teterow.de
E-Mail: buergerbuero@teterow.de
Frau S. Gnefkow
Hausanschrift
Fax: 03996 1278-59
Telefon Festnetz: 03996 1278-42
E-Mail: buergerbuero@teterow.de
E-Mail: s.gnefkow@teterow.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde über einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis an den Gemeindewahlausschuss ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlbehörde einzureichen.
Fristen
Für Eintragung auf Antrag:
Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.06.2022