Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
Beschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden sowie Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Bankverbindung
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94
BIC: GENODEF1BCH
Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
Bei Eintragung ins Melderegister auf Antrag:
Es ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht ist nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) gegeben, das heißt:
- Deutscher
- Unionsbürger
- 16. Lebensjahr ist vollendet
- ständiger Wohnsitz im Wahlgebiet (Gemeinde oder Landkreis) oder wer sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bei Eintragung ins Melderegister auf Antrag:
Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022