Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen

    Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

    Beschreibung

    Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
    Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind.

    Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
    Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

    Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind und wer damit gewählt ist.

    Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.

    zuständige Stelle

    Wahlvorstand, 
    zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Zuständigkeit

    Wahlvorsteher, 
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Ansprechpartner

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17459 Koserow

    Bürgeramt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Fax: 038372 75075

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)