Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen

    Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

    Beschreibung

    Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
    Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind.

    Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
    Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

    Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind und wer damit gewählt ist.

    Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.

    zuständige Stelle

    Wahlvorstand, 
    zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Zuständigkeit

    Wahlvorsteher, 
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnungsamt und Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03886 2121-0

    Fax: 03886 2121-21

    E-Mail: hauptamt@gadebusch.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wahlen sollen also den Willen des Volkes widerspiegeln. Im Jahr 2021 fand beispielsweise die Landratswahl statt. Als Landkreis kümmern wir uns auch um die Veröffentlichung der Wahlergebnisse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: DB und ODEG
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de