Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen

    Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

    Beschreibung

    Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
    Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind.

    Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
    Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

    Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind und wer damit gewählt ist.

    Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.

    zuständige Stelle

    Wahlvorstand, 
    zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Zuständigkeit

    Wahlvorsteher, 
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Str. 19

    18190 Sanitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag:     09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Bankverbindung

    Ostseesparkasse Rostock

    Empfänger: Ostseesparkasse Rostock

    IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21

    BIC: NOLADE21ROS

    Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21

    BIC: GENODEF1HR1

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2022

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2022

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021