Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen

    Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

    Beschreibung

    Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
    Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind.

    Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
    Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

    Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

    1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
    2. auf jeden Wahlvorschlag

    entfallen sind und wer damit gewählt ist.

    Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.

    zuständige Stelle

    Wahlvorstand, 
    zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Zuständigkeit

    Wahlvorsteher, 
    zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

    Ansprechpartner

    Amt Seenlandschaft Waren - Personal/ Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 4

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Mitnutzung bei Rewe
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03991 628122

    Telefon Festnetz: 03991 6280

    E-Mail: poststelle@amt-slw.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de