Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.
Beschreibung
Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen
- auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
- auf jeden Wahlvorschlag
entfallen sind.
Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.
Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen
- auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
- auf jeden Wahlvorschlag
entfallen sind und wer damit gewählt ist.
Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.
zuständige Stelle
Wahlvorstand,
zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)
Zuständigkeit
Wahlvorsteher,
zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)
Ansprechpartner
Sitzungsdienst/Wahlen/Dienstreisen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 29
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022