Landtagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen

    Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden.

    Beschreibung

    Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
    Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten.

    Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde

    • Erstellung Wählerverzeichnis, Bescheinigung der Wahlberechtigung für Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber

    Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse

    • Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber im Rahmen der Zulassung der Wahlvorschläge

    Zuständigkeit

    Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde,  Landeswahlleitung/ Kreiswahlleitung 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Graal-Müritz - 1. Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ribnitzer Str. 21

    18181 Graal-Müritz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 23  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeinde Graal-Müritz

    Empfänger: Gemeinde Graal-Müritz

    IBAN: DE06 1305 0000 0275 2222 25

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 

    1. das 18.  Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English