Landtagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen

    Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden.

    Beschreibung

    Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
    Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten.

    Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde

    • Erstellung Wählerverzeichnis, Bescheinigung der Wahlberechtigung für Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber

    Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse

    • Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber im Rahmen der Zulassung der Wahlvorschläge

    Zuständigkeit

    Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde,  Landeswahlleitung/ Kreiswahlleitung 

    Ansprechpartner

    Sitzungsdienst/Wahlen/Dienstreisen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplatz: öffentlicher Parkplatz
    Anzahl: 29
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2021 (von: Lindstaedt, Michael)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 

    1. das 18.  Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 14.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)