Wahlhelfer Verpflichtung

    Als Wahlhelfer verpflichtet werden

    Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

    Beispiele für eine Ablehnung: 

    • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
    • dringende berufliche Gründe
    • Krankheit
    • Behinderung
    • Altersgründe

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig. 

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter.

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038825 393-19(Papierfax)

    Fax: 038825 393-710

    Telefon Festnetz: 038825 393-0

    E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English