Als Wahlhelfer verpflichtet werden
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.
Beispiele für eine Ablehnung:
- Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
- dringende berufliche Gründe
- Krankheit
- Behinderung
- Altersgründe
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Ansprechpartner
Amt Mönchgut-Granitz - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Schellschmidt
Postanschrift
Göhrener Weg 1
18586 Baabe
E-Mail: wahlen@amt-mg.de
E-Mail: buergeramt@amt-mg.de
Telefon Festnetz: 038303 16511
Fax: 038303 16555
Frau Völkner
Postanschrift
Göhrener Weg 1
18586 Baabe
E-Mail: kommunalrecht@amt-mg.de
Fax: 038303 16555
Telefon Festnetz: 038303 16411
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022