Wahlhelfer Verpflichtung

    Als Wahlhelfer verpflichtet werden

    Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

    Beispiele für eine Ablehnung: 

    • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
    • dringende berufliche Gründe
    • Krankheit
    • Behinderung
    • Altersgründe

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig. 

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter.

    Ansprechpartner

    Amt Malchow

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Markt 1

    17213 Malchow

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: kein Sprechtag Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039932 88101

    Fax: 039932 88199

    E-Mail: sekretariat@stadt-malchow.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2014

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2022

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021