Umschulungsprüfung nach BBiG Abnahme

    Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

    Beschreibung

    Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

    Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

    Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

    Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

    Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.

    Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

    zuständige Stelle

    Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Berufskammern

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
    • Formular "Anmeldung zur Umschulungsprüfung
    • Ggf. Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich

    Formulare

    • Formular: "Anmeldung zur Umschulungsprüfung notwendig; Ggf. Antrag für "Betrieblichen Auftrag, "Report, "Projektarbeit und "Fachaufgabe notwendig
    • Ggf. Formular: "Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
    • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
    • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem "Nichtzulassungsbescheid und dem "Nichtbestandenenbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

    • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
    • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

    Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.

    Kosten

    Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

    "Beruf wechseln" auf der Seite der Agentur für Arbeit

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 12.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de