Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
Beschreibung
Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.
Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.
Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.
Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.
zuständige Stelle
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Berufskammern
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0385 5103999
Telefon Festnetz: 0385 51030
Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Kontaktperson
QDIS - Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz (Fachperson für Datenschutz)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
- Formular "Anmeldung zur Umschulungsprüfung
- Ggf. Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich
Formulare
- Formular: "Anmeldung zur Umschulungsprüfung notwendig; Ggf. Antrag für "Betrieblichen Auftrag, "Report, "Projektarbeit und "Fachaufgabe notwendig
- Ggf. Formular: "Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
Voraussetzungen
- Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
- Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch gegen zuständige Stelle.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem "Nichtzulassungsbescheid und dem "Nichtbestandenenbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.
- Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.
Kosten
Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 12.11.2020