Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadt- bzw. Gemeindevertretung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Wählbar zu Kreistagswahlen sowie zu Stadt- bzw. Gemeindevertretungswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Nicht wählbar sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch dann, wenn sie infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig ist Gemeindewahlbehörde oder die Meldebehörde.
Zuständigkeit
Zuständig ist Gemeindewahlbehörde oder die Meldebehörde.
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00Uhr - 18.00 Uhr * Freitag nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiter EDV Schulen)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter/-in Bauamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita)
Frau Ruth Beck (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Herr Andi Seehase (Amtsleiter/-in Kämmerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiter/-in Vollstreckung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag (siehe Antragsformular) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde oder Meldebehörde
- Vollmacht der Kandidatin oder des Kandidaten bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige bevollmächtigte Person
Formulare
Schriftliche Vollmacht bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger oder eine sonstige Person (Schriftformerfordernis).
Die Formularvordrucke sind bei der Kreiswahlleitung bzw. bei der Gemeindewahlleitung erhältlich oder im Internet abrufbar, zum Beispiel unter:
Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag, Seite 2 (Formblatt 4.1.3)
Wahlvorschlag (Einzelbewerbung), Seite 2 (Formblatt 4.2)
Voraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- das 18. Lebensjahr vollendet
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ständiger Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Kandidatin oder der Kandidat beantragt die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung selbst bei der Wahlbehörde oder Meldebehörde ihrer oder seiner alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung oder erteilt hierfür eine schriftliche Vollmacht (an den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige Person).
Die Vollmacht kann mit der Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag "Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Seite 2" Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) oder im Wahlvorschlag der Einzelbewerbung "Anlage 4 Formblatt 4.2 Seite 2" LKWO M-V erteilt werden.
Die Beantragung der Wählbarkeitsbescheinigung kann
- bei persönlicher Vorsprache,
- formlos schriftlich,
- formlos per E-Mail oder
- im elektronischen Antragsverfahren (soweit für die jeweilige Stadt/Gemeinde freigeschaltet)
erfolgen.
Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Gemeindebehörde (Wahl- oder Meldebehörde) die Bescheinigung der Wählbarkeit. Wurde die Bescheinigung per E-Mail oder im elektronischen Antragsverfahren beantragt, sendet die Meldebehörde die Bescheinigung an die im Melderegister verzeichnete Adresse der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten. Von dort muss sie dann dem Wahlvorschlag beigefügt werden, bevor dieser bei der Wahlleitung eingereicht wird.
Fristen
Einreichung zusammen mit den übrigen Wahlvorschlagsunterlagen bei der Kreiswahlleitung (bei Kreistagswahl) oder bei der Gemeindewahlleitung (bei Gemeindevertretungswahl) bis zum 75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.
Bearbeitungsdauer
sofort bis wenige Tage
Kosten
keine
Weitere Informationen
Die Kreiswahlleitung oder die Stadt- beziehungsweise Gemeindewahlleitung fordert gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) nach der Bestimmung des Tages der Wahl so früh wie möglich durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.03.2024
Stichwörter
Wahlperiode, Abgeordnete, Bürgerschaft, Bewerber, Wahlen, Mandat, Wahlkandidat, Kommunalwahl, Kommunalparlament, Kreisvorstand, Kreistag, Rat des Kreises, Parlament, Landrat