Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren

    Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

    Beschreibung

    Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Amt Wittenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Molkereistraße 4

    19243 Wittenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03883 33-0

    E-Mail: info@stadt-wittenburg.de

    Kontaktperson

    • Herrn Hartwig Kolthof (Amtsvorsteher)
      Hausanschrift

      Molkereistraße 4

      19243 Wittenburg

      Telefon Festnetz: 038852 33-101(Sprechzeit jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr, Molkereistraße 4. Termine erfragen unter der angegebenen Telefonnummer.)

      Fax: 038852 33-33

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
    Der schriftliche Berichtigungsantrag bis zum 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 30.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de