Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren

    Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

    Beschreibung

    Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    01 Haupt- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Benkert, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Wohnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

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    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Bässler, Marion)

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
    Der schriftliche Berichtigungsantrag bis zum 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 30.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 05.07.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)