Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren

    Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

    Beschreibung

    Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Sitzungsdienst / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 20

    18225 Kühlungsborn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 038293 823-333

    Telefon Festnetz: 038293 823-0

    E-Mail: info@stadt-kborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
    Der schriftliche Berichtigungsantrag bis zum 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
    Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 30.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de