Schmutzwassergebühren Ermäßigung

    Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen

    Sie können eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen beantragen, die zum Beispiel aufgrund der Gartenbewässerung nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.

    Beschreibung

    Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Gemeinden können die Durchführung auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen, sie können insbesondere Wasser-, Boden- oder Zweckverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 85

    17309 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1244

    17302 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Pasewalk

    Empfänger: Stadt Pasewalk

    IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Stichwörter

    Abwasser

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2020 (von: Dutz, Antje)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)