Schmutzwassergebühren Ermäßigung

    Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen

    Sie können eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen beantragen, die zum Beispiel aufgrund der Gartenbewässerung nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.

    Beschreibung

    Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Gemeinden können die Durchführung auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen, sie können insbesondere Wasser-, Boden- oder Zweckverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Kontakt

    Fax: 038828 330-175

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zweckverband Grevesmühlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 7/9

    23936 Grevesmühlen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03881 757-0

    E-Mail: info@zweckverband-gvm.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gartenwasser

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de