Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen
Sie können eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen beantragen, die zum Beispiel aufgrund der Gartenbewässerung nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.
Beschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Gemeinden können die Durchführung auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen, sie können insbesondere Wasser-, Boden- oder Zweckverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.
Ansprechpartner
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Roswitha Hoppe (Leitende Verwaltungsbeamtin)
Telefon Festnetz: 03841 798212
E-Mail: r.hoppe@amt-dm-bk.de
Herr Joachim Wölm (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern