Schmutzwassergebühren Ermäßigung

    Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen

    Sie können eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen beantragen, die zum Beispiel aufgrund der Gartenbewässerung nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.

    Beschreibung

    Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.

    Online-Dienste

    zuständige Stelle

    Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Gemeinden können die Durchführung auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen, sie können insbesondere Wasser-, Boden- oder Zweckverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)