Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden

    Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
    Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Neustadt-Glewe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    19306 Neustadt-Glewe

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038757 500-0

    Fax: 038757 500-12

    E-Mail: info@neustadt-glewe.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Kampfhund, Hundesteuer, Hund, Jagdhund, Hundebesitzer, Welpe, Hündin, Hundehalter, Hundehändler, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Tier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English