Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Gadebusch (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Grevesmühlen-Land (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neuburg (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neukloster-Warin (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Grevesmühlen
- Wismar
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundehändler, Kampfhund, Hundebesitzer, Hund, Hündin, Hundehalter, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Jagdhund, Hundeabmeldung, Welpe, Tierhaltung, Tier