Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kämmereiamt | Abt. Steuern
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2145
18408 Stralsund
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kütertor
Linien:- Bus: Linie 1
- Bus: Linie 4
- Haltestelle: Wasserstraße
Linien:- Bus: Linie 5
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 6
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeanmeldung, Kampfhund, Hundesteuer, Hund, Jagdhund, Hundebesitzer, Welpe, Hündin, Hundehalter, Hundehändler, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Tier