Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden

    Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
    Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    allg. Ordnungsangelegenheiten, Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 43

    17109 Demmin

    Öffnungszeiten

    Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr zusätzliche Termine: nach Absprache

    Kontakt

    Fax: 03998 2806111

    Telefon Festnetz: 03998 28060

    E-Mail: info@amt-demmin-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Welpe, Hundeabmeldung, Hundehalter, Kampfhund, Hündin, Hund, Jagdhund, Hundesteuer, Hundebesitzer, Tier, Tierhaltung, Hundehändler, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English