Hausschlachtung Durchführung amtliche Untersuchung auf Trichinen

    Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen

    Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.

    Beschreibung

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
    • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 115

    Fax: +49 3831 357-444001

    E-Mail: veterinaer@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Fleischhygiene, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Schlachtung, Trichienuntersuchung

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
    • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    Fristen

    3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V)
    5,00 - 50,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
    1,00 - 10,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de