Hausschlachtung Durchführung amtliche Fleischuntersuchung

    Schlachtung: Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung anmelden

    Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.

    Beschreibung

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
    • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Westfriedhof 2

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-8600

    Fax: +49 381 381-8690

    E-Mail: vla.hro@rostock.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2014

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: keine 
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: ja
     

    Voraussetzungen

    Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

    • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
    • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
    • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
    • Die Anmeldung hat 3 Tage vor der Schlachtung unter Angabe des in Aussicht genommenen Ortes und Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    Fristen

    3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen: Verwaltungsgebühr ab 5.0 EUR bis 50.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2022

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021