Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen
Für schutzwürdige Kulturgüter können Sie bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde eine Bescheinigung für das Finanzamt über Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen und deren Kosten beantragen.
Beschreibung
Für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft zusätzlich zur Bescheinigung noch andere steuerliche Voraussetzungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen erhalten können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
zuständige Denkmalschutzbehörde
- der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauverwaltung / Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: Citylinie
- Bus: 11/12 (dat Bus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65965
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2412
Kontaktperson
Doreen Krugmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087241 0
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Doreen.Krugmann@lk-seenplatte.de
Eike Meinhart
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087240 8
E-Mail: Eike.Meinhart@lk-seenplatte.de
Uwe Klingenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087241 3
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Uwe.Klingenberg@lk-seenplatte.de
Simone Rengert
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087241 1
E-Mail: Simone.Rengert@lk-seenplatte.de
Brita Höftmann
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087244 5
E-Mail: Brita.Hoeftmann@lk-seenplatte.de
Christopher Schalinski
Stefanie Wildt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087500 3
Fax: +49 395570876590 5
E-Mail: Stefanie.Wildt@lk-seenplatte.de
Lukas Bölke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087243 4
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Lukas.Boelke@lk-seenplatte.de
Kerstin Ehlert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087243 3
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Kerstin.Ehlert@lk-seenplatte.de
Lucia Rinke
Steffen Noak
Stephanie Pliska
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087551 6
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Anlage Rechnungsaufstellung zum Antrag Denkmal-Bescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 10g des Einkommensteuergesetzes gem. Amtsblatt M-V Nr. 42, S. 683 Anlage 1 (zu Nummer 1)
erforderliche Unterlagen
- Bei Vertretung: Vollmacht,
- Planungsunterlagen Bestand,
- Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen,
- Abstimmung der Maßnahmen vor Beginn der Maßnahme (zum Beispiel Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung),
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen; Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung),
- Kassenzettel (müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen)
Die Bescheinigungsbehörde stellt die Rechnungen nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Eigentümern wieder zur Verfügung.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Die Bescheinigung erhalten Sie als Eigentümer ausschließlich für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
- Sofern es sich bei dem Kulturgut um ein Gebäude oder Gebäudeteil handelt, sind auch Maßnahmen bescheinigungsfähig, die zu der sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
- Generell können aber nur solche Maßnahmen bescheinigt werden, die Sie mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt haben. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer des Kulturguts oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers schriftlich beantragen.
Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
- die Voraussetzungen,
- in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,
- ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch die für Denkmalpflege oder Archivwesen bzw. das Kulturgut zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist.
Kosten
Die Inanspruchnahme dieser Verwaltungsleistung ist gebührenpflichtig. Die angefallenen Gebühren gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen.
ab 500.000 EUR beantragte Aufwendungen: EUR 500,00 Gebühr für je weitere 500.000 EUR beantragte Aufwendungen: Abgabe ab 50.00 EUR bis 1000.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 21.02.2022
Stichwörter
Ensemble, Denkmal-AfA