Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt beantragen

    Beschreibung

    Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung muss nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer beantragt werden. Dem Antrag auf Anerkennung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und die für den jeweiligen Weiterbildungsgang erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Landestierärztekammer prüft den Antrag und die Nachweise auf Vollständigkeit und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit. In angemessener Zeit wird von der Kammer entschieden, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
    Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grund der Darlegungen des Antragstellers in der mündlichen Prüfung, ob dieser das vorgeschriebene besondere und zusätzliche Wissen auf dem von ihm gewählten Gebiet oder Bereich erworben hat. 
    Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der Landestierärztekammer das Ergebnis der Prüfung unter Beifügung des Ergebnisprotokolls schriftlich mit. Bei bestandener Prüfung stellt die Landestierärztekammer dem Antragsteller eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.

    Wer in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen hat, erhält auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.
    Eine nicht gleichwertige Weiterbildung kann unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.

    zuständige Stelle

    Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
    Griebnitzer Weg 2
    18196 Dummerstorf

    Zuständigkeit

    Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
    Geschäftsstelle
    Griebnitzer Weg 2
    18196 Dummerstorf

    Telefon: +49 38208-60541
    Telefax: +49 38208-80316
    E-Mail: LTK.MV@t-online.de

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Griebnitzer Weg 2

    18196 Dummerstorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038208 60541

    E-Mail: LTK.MV@t-online.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung 
    • Zeugnisse, die die ordnungsgemäße Absolvierung aller im entsprechenden Weiterbildungsgang festgelegten Weiterbildungsinhalte in dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Umfang nachweisen

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung ist die ordnungsgemäße Absolvierung einer Weiterbildung sowie die anschließende erfolgreiche Absolvierung einer mündlichen Prüfung oder die Feststellung der Gleichwertigkeit einer von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildung. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag auf Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung oder Antrag auf Zulassung zur Prüfung 
    • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen durch Kammergeschäftsstelle und Mitteilung des entsprechenden Ergebnisses an Antragsteller/in
    • Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen Weiterleitung des Antrags und der vollständigen Unterlagen durch die Kammergeschäftsstelle an den Weiterbildungsausschuss
    • Durch Weiterbildungsausschuss erfolgt Prüfung, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen. 
    • Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer und der Prüfungsausschuss setzt den Prüfungstermin fest. 
    • Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt dem/der Antragsteller/in und der Kammer das Ergebnis der Prüfung mit.
    • Bei bestandener Prüfung oder bei Feststellung der Gleichwertigkeit eines von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsganges stellt die Landestierärztekammer dem Antragsteller eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.

    Fristen

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung: spätestens 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsganges
    • Prüfung der Vollständigkeit des Antrags und der Nachweise: 1 Monat
    • Prüfung, ob die vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegtem Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen =  angemessene Zeit

    Bearbeitungsdauer

    In Abhängigkeit vom Vorliegen der vollständigen Nachweise, der Dauer der Prüfung der Unterlagen durch den Weiterbildungsausschuss und der Festlegung des Prüfungstermins ca. 3 - 6 Monate.

    Kosten

    Die Landestierärztekammer erhebt Gebühren und Auslagen (Kosten) von den Antragstellern für diese Verwaltungstätigkeiten. 

    • für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Prüfung in einem Gebiet, Teilgebiet oder Zusatzbezeichnung EUR 50,00
    • für die Teilnahme an einer Prüfung in einem Gebiet, Teilgebiet oder für eine Zusatzbezeichnung EUR 260,00
    • Anerkennung der Gebietsbezeichnung "öffentliches Veterinärwesen" u. a. EUR 50,00
    • besondere Auslagen nach § 2 der Gebührensatzung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern am 26.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de