Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern Erteilung

    Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

    Bei Kälbern für die Mast kann das bindegewebige Endstück des Schwanzes gekürzt werden, um Schwanzspitzennekrosen zu verhindern.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe erlauben.
    Dieser Eingriff darf nur im Einzelfall und mit einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erfolgen. Der Eingriff muss unerlässlich sein. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht eventuell schon durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen eine Veränderung möglich ist.
    Die Erlaubnis darf also nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Erlaubnis ist wird befristet.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:

    • Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
    • Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
    • Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
    • Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Ahndung von Verstößen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Fax: 03841 3040-6599

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Aus dem Antrag muss glaubhaft hervorgehen, dass der Eingriff im Einzelfall unerlässlich ist. Hierzu sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

    • Bestätigung, dass die Schwanzspitzenentzündung in dem Betrieb des künftigen Halters auftritt
    • Bestätigung, welche der folgenden Maßnahmen dort ergriffen worden sind, um die Ursachen der Schwanzspitzenentzündung abzustellen
    • Verringerung der Besatzdichte
    • Verbesserung des Stallklimas
    • Erhöhung des Raufutteranteils in der Fütterung
    • Ausbesserung bzw. Ersatz schadhafter Teile des Spaltenbodens
    • Bekämpfung von Schadnagern
    • Beseitigung sonstiger Mängel.

    Dem Antrag ist eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben vorzulegen, welche von dem während der Mastperiode betreuenden Tierarztes ausgestellt ist.
    Ohne Glaubhaftmachung, dass alle diese Haltungsverbesserungen durchgeführt worden sind, darf folglich eine Erlaubnis zum Schwanzkürzen nicht erteilt werden.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hierfür ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Diese erfolgt auf Antrag des Tierhalters. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Eingriff zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Plausibilität, auch durch Inaugenscheinnahme des Betriebes und entscheidet nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
    Die Erlaubnis ist auf höchstens 5 Jahre befristet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller erforderlichen Angaben ca. 4 Wochen. Je nach Umfang der Prüfung kann die Bearbeitungsdauer variieren.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 50.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de