Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern Erteilung

    Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

    Bei Kälbern für die Mast kann das bindegewebige Endstück des Schwanzes gekürzt werden, um Schwanzspitzennekrosen zu verhindern.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe erlauben.
    Dieser Eingriff darf nur im Einzelfall und mit einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Veterinärbehörde erfolgen. Der Eingriff muss unerlässlich sein. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht eventuell schon durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen eine Veränderung möglich ist.
    Die Erlaubnis darf also nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Erlaubnis ist wird befristet.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Stubbendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Aus dem Antrag muss glaubhaft hervorgehen, dass der Eingriff im Einzelfall unerlässlich ist. Hierzu sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

    • Bestätigung, dass die Schwanzspitzenentzündung in dem Betrieb des künftigen Halters auftritt
    • Bestätigung, welche der folgenden Maßnahmen dort ergriffen worden sind, um die Ursachen der Schwanzspitzenentzündung abzustellen
    • Verringerung der Besatzdichte
    • Verbesserung des Stallklimas
    • Erhöhung des Raufutteranteils in der Fütterung
    • Ausbesserung bzw. Ersatz schadhafter Teile des Spaltenbodens
    • Bekämpfung von Schadnagern
    • Beseitigung sonstiger Mängel.

    Dem Antrag ist eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben vorzulegen, welche von dem während der Mastperiode betreuenden Tierarztes ausgestellt ist.
    Ohne Glaubhaftmachung, dass alle diese Haltungsverbesserungen durchgeführt worden sind, darf folglich eine Erlaubnis zum Schwanzkürzen nicht erteilt werden.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hierfür ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Diese erfolgt auf Antrag des Tierhalters. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Eingriff zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Plausibilität, auch durch Inaugenscheinnahme des Betriebes und entscheidet nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
    Die Erlaubnis ist auf höchstens 5 Jahre befristet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller erforderlichen Angaben ca. 4 Wochen. Je nach Umfang der Prüfung kann die Bearbeitungsdauer variieren.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 50.0 EUR bis 100.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2022 (von: Doer, Silva)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)