Tierquälerei Verfolgung

    Tierquälerei verfolgen

    Das Tierschutzgesetz formuliert klar die Verantwortung des Menschen für das Tier. Somit ist es niemandem gestattet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.

    Beschreibung

    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.

    Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.

    Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:

    • Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
    • Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
    • Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
    • Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Ahndung von Verstößen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 03841 3040-6599

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:

    • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym) 
    • Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
    • Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
    • Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
    • Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
    • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
    • Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.

    Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.

    Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen. 

    Formulare

     Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    • Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
    • Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. 

    Fristen

    • möglichst unverzügliche Einreichung

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (zum Beispiel lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Stichwörter

    Tierschutz, Tierhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de