Tierquälerei verfolgen
Das Tierschutzgesetz formuliert klar die Verantwortung des Menschen für das Tier. Somit ist es niemandem gestattet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen.
Beschreibung
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.
zuständige Stelle
- Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich der Verstoß stattgefunden hat
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter MV - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) - Polizei
Ansprechpartner
Für Hohenfelde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:
- Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist)
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
- Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.
Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
- Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
- Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Fristen
- möglichst unverzügliche Einreichung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (zum Beispiel lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023
Stichwörter
Tierschutz, Tierhaltung