Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
zuständige Stelle
Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: nein
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Formulare
Tiere - Börsenordnung
Tierbörse - Antrag auf Ausrichtung
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Formulare
- formloser Antrag möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise
Voraussetzungen
- Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
- Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
- Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.
Fristen
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 4 Wochen
Kosten
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
de.xoev.schemata.xzufi._2_2_0.StringLocalized@47c3eeb7Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.07.2021
Stichwörter
Tiermarkt, Tierbörse, tierschutzrechtliche Anzeige, Tierseuchenschutz, Viehmarkt, Tiergesundheit, Tierschutz, Tierseuchen, tierschutzrechtliche Genehmigung, Tierschau, Viehbörse, Tiersportveranstaltung, tierseuchenschutzrechtliche Anzeige