Jagdschein Änderung

    Jagdschein: Änderung beantragen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.

    Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Stäbelow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

    • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
    • Jagdschein

    Für die Eintragung von entgeltlichen Erlaubnisscheinen müssen Sie den Erlaubnisschein vorlegen. 

    Für die Eintragung von Pachtflächen müssen Sie den Pachtvertrag vorlegen. 

    Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.

    Fristen

    Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen. 

    Bearbeitungsdauer

    maximal eine Woche

    0 bis 1 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, Jagdpatent, Jagdschein, Hauptwohnsitz, Jäger, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Eheschließung, Umzug, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jagen, Änderung, Geburtsname, Jägerschein, Heirat, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de