Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Ansprechpartner
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Apostille, feuerwerk, Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Helmpflicht, Jagd, Jagdkataster, kleiner Waffenschein, Ordnung, Standesamtsaufsicht, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde, Waffen
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
- Jagdschein
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
- Änderung der Fläche, auf der eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht erforderlich
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.
Fristen
Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung dauert maximal eine Woche.
Kosten
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.04.2024
Stichwörter
Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdbezirk, Jagdausübung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagd, Jagdfläche, Jagen, Jäger