Jagdschein Eintragung

    Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten - Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Haus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Charles-Darwin-Ring
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-3300

    Telefon Festnetz: +49 381 381-3242

    E-Mail: jagd@rostock.de

    Stichwörter

    Jagd

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

    • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
    • Jagdschein

    Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
     

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche
    • Änderung der Fläche, auf der eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht erforderlich

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen. 

    Fristen

    Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung dauert maximal eine Woche.

    Kosten

    Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Jägerschein, Jagdfläche, Jagdschein, Jagen, Jagdbezirk, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagd, Jagdwesen, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdausübung, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English