Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

    Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen

    Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 

    Beschreibung

    Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 
    Zugelassen werden ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung (Zulassungseinheit).

    Das forstliche Vermehrungsgut wird dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:

    • Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
    • Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
    • Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"

    zuständige Stelle

    Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
    Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion

    Zuständigkeit

    Antragstellung sowie Beratung und Information beim örtlich zuständigen Forstamt.

    Ansprechpartner

    Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Platz 9

    17139 Malchin

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    LFoA

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag des Waldbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.
    • Antrag wird an das zuständige Forstamt gestellt und muss folgende Angaben enthalten:
      - Kontaktdaten des Antragstellers
      - Baumart
      - Alter und Jahr der Bestandesbegründung
      - Größe der reduzierten Anteilsfläche
      - Angaben zur Fläche sowie Abteilung/ Unterabteilung/ Teilfläche/ Behandlungseinheit
      - geografische Koordinaten (wenn vorhanden)
      - 2 Karten der Waldfläche mit Informationen zur örtlichen Anbindung

    Voraussetzungen

    formloser schriftlicher Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antrag des Waldbesitzers beim zuständigen Forstamt. Das Forstamt informiert die zuständige Landesstelle (Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion, Jatznick) über die Antragstellung. 

    Die Landesstelle koordiniert die Bereisungsrunden (Vor-Ort Begutachtung der Bestände) eines durch die oberste Forstbehörde berufenen Gutachterausschusses. Die hierbei zugelassenen Bestände werden von der Landesstelle in ein Erntezulassungsregister eingetragen.

    Die Länder teilen die Registereintragungen und die jeweiligen Änderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit. Die Bundesanstalt erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Jahre, da nur 1 bis 2 Bereisungen pro Jahr durchgeführt werden.

    Kosten

    Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz

    • Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut einschließlich Eintragung in das Register: EUR 100,00 bis 500,00
    • Widerruf, Änderung der Zulassung oder nachträgliche Verbindung der Zulassung mit Nebenbestimmungen: EUR 58,00 bis 321,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesforst M-V, Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion am 11.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de