Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
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Ansprechpartner
Dezernat Dez. 42
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Kontaktperson
Yann-Christoph Collin (Dezernatsleitung)
Andrea Flissakowski (Dezernatsleitung)
FG Grundwasser und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6704(Herr Fiedelmann (FGL))
E-Mail: max.fiedelmann@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.07.2023
Stichwörter
Klärwerk, Mischwasserkanalisation, Industrielles Abwasser, Schmutzwassereinleitung, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage, Einleitung, Trennsysteme, Indirekteinleitung, Gewerbliches Abwasser, Mischwassereinleitung